Handels- und Vertragsrecht
Das Handels- und Vertragsrecht umfasst nahezu alle juristischen Aspekte des Wirtschaftslebens. Aus diesem umfassenden Rechtsgebiet konzentrieren wir uns insbesondere auf folgende Bereiche:
das Handelsvertreterrecht, insbesondere die Regelungen zum Provisionsanspruch und der Ausgleichszahlung sowie die Vereinbarung und Durchsetzung von Wettbewerbsverboten;
den Aufbau und Schutz von Vertriebssystemen, z. B. Selektiver Vertrieb oder Franchisevertrieb;
Lizenzverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge;
Gesellschaftsverträge, einschließlich Praxisgemeinschaften und Partnerschaftsgesellschaften zwischen Freiberuflern;
Handelskauf und Kaufverträge mit Endverbrauchern sowie Werkverträge, einschließlich des Gewährleistungsrechts und der Produkthaftung;
Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
