Marken- und Firmenrecht
Markenrecht
Als Marke können Worte, Bilder, Etiketten, Logos, Verpackungen, dreidimensionale Formen, Farben und Farbkombinationen sowie Erkennungsmelodien geschützt werden.
Das Markenrecht wird durch Anmeldung und Registrierung bei den nationalen, europäischen oder internationalen Markenämtern erworben. Registrierte Marken können übertragen, lizenziert und verwertet werden.
Firmenrecht
Firmenrechte entstehen durch die Benutzung einer Bezeichnung als Name eines Unternehmens im Geschäftsverkehr. Bei der Wahl der Bezeichnung ist darauf zu achten, daß diese nicht mit einer bereits existierenden Bezeichnung eines anderen Unternehmens verwechselt werden kann. Anderenfalls drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
