Beitritt der Europäischen Union zum Madrider Markensystem
Am 22.06.2004 hat die EU ihre Beitrittsurkunde zum Madrider Markensystem hinterlegt. Der Beitritt wird damit zum 01.10.2004 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt kann in einer Anmeldung einer international registrierten Marke auf Basis einer nationalen Marke für die gesamte EU ein einheitlicher Schutz beansprucht werden. Ferner kann auf der Basis einer Gemeinschaftsmarke die internationale Registrierung für das Gebiet anderer Vertragsparteien des Madrider Systems beansprucht werden.
Dr. Cöster & Partner berät Sie gerne hinsichtlich der für Sie optimalen Markenschutz-Strategie.