Verleihung des Titels „Fachanwalt“ an Herrn Dr. Cöster
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat am 09.09.2006 Herrn Rechtsanwalt Dr. Cöster, der bereits seit mehr als 25 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz tätig ist, als einem der ersten Rechtsanwälte im Bezirk der OLG Nürnberg und Bamberg die Bezeichung „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ verliehen. Hierfür waren besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Gewerblichen Rechtsschutz nachzuweisen, nämlich im:
Recht der deutschen und europäischen Marken & Warenzeichen und der Unternehmenskennzeichen
Recht gegen den unlauteren Wettbewerb
Geschmacksmusterrecht
Patent- und Gebrauchsmusterrecht
urheberrechtliche und prozessrechtliche Bereiche
Herr Dr. Cöster ist außerdem Vorsitzender des Gemeinsamen Fachprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg für den Gewerblichen Rechtsschutz.