Der aktuelle Newsletter Dezember 2009 ist erschienen
Der aktuelle Newsletter Dezember 2009 ist erschienen und steht zum Download bereit.
Der aktuelle Newsletter Dezember 2009 ist erschienen und steht zum Download bereit.
Sie haben im Ausland einen Titel, zum Beispiel den „doktor práv“, erworben. Nun werden Sie abgemahnt, weil Sie in Deutschland nicht den ausländischen Titel führen, sondern die Abkürzung „Dr.“ Ihrem Namen voranstellen?
Cöster & Partner verfügen durch die Vertretung von Mandanten über Erfahrung in diesem Bereich. Wir beraten und vertreten Sie gerne.
Der aktuelle Newsletter März 2009 ist erschienen und steht zum Download bereit.
Cöster & Partner – Rechtsanwälte waren auch bei der 60. Spielwarenmesse wieder mit einem eigenen Büro auf dem Messegelände präsent.
In Zusammenarbeit mit Herrn Patentanwalt Dr. Matthias Negendanck (Patentmanufaktur) konnten Aussteller im gesamten Bereich der technischen und nicht-technischen Schutzrechte vor Ort beraten und bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt werden.
Herr Rechtsanwalt Dr. Cöster hält am 17. Januar 2009 in Erlangen das Seminar „Strukturen des Markenrechts auf der Grundlage neuester Rechtsprechung“.
In diesem Seminar werden aus der Sicht des im Markenrecht tätigen Praktikers die wesentlichen Zusammenhänge des Markenrechts zur Erlangung und Verteidigung von Markenschutz behandelt.
Schwerpunkte sind:
Eintragungsverfahren: beschreibende Angaben und Unterscheidungskraft („EUROHYPO“); Formmarken („Milchschnitte“); Verkehrsdurchsetzung („VISAGE“)
Aufrechterhaltung der Marke: rechtserhaltende Benutzung („OTTO“; „NORMA“; „bodo Blue Nicht“; „AKZENTA“)
Verwechslungsgefahr: in einer Hinsicht (klanglich, schriftbildlich, sinngehaltlich) ausreichend? („BAINBRIDGE“, „HEITEC“, „BAU HOW“); Kombinationsmarken („INTERCONNECT/ T-InterConnect“, „Kinder II“)
Markenmäßige Benutzung auf Verletzerseite: („Celine“, „THE HOME STORE“; „O2“)
Ansprüche: bestimmter Unterlassungsantrag; Umfang der Auskunft; Streitgegenstand („Markenparfumverkäufe“; „Kinder II“)
Besonderheiten des Verfügungsverfahrens
Die Veranstaltung wendet sich an Anwälte, Unternehmensjuristen und Referendare, die mit Markenrecht befasst sind oder sich darin einarbeiten wollen.Sie wird als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FAO mit 4 Zeitstunden anerkannt.
Anmeldungen über das Institut für Anwaltsrecht der Universität Erlangen-Nürnberg.