Als Marke können geschützt werden: Worte, Bilder, Etiketten, Logos, Verpackungen, dreidimensionale Formen, Farben und Farbkombinationen sowie Erkennungsmelodien. Das Markenrecht wird durch Anmeldung und Registrierung bei den nationalen, europäischen oder internationalen Markenämtern erworben. Registrierte Marken können übertragen, lizenziert und verwertet werden.
Firmenrechte entstehen durch die Benutzung einer Bezeichnung als Name eines Unternehmens im Geschäftsverkehr. Bei der Wahl der Bezeichnung ist darauf zu achten, daß diese nicht mit einer bereits existierenden Bezeichnung eines anderen Unternehmens verwechselt werden kann. Anderenfalls drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.