Erfindungen auf dem Gebiet der Technik können durch ein Patent oder ein deutsches Gebrauchsmuster geschützt werden.
Ein Patentschutz kann für Erfindungen, die Gegenstände betreffen, wie z. B. Maschinen, chemische Stoffe oder Arzneimittel, erteilt werden (Erzeugnispatent). Aber auch Herstellungsverfahren oder Arbeitsverfahren können patentiert werden (Verfahrenspatent).
Das Gebrauchsmuster ist das "kleinere" (nur 10 Jahre Schutz) und billiger zu erwerbende technische Schutzrecht. Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit werden im Anmeldeverfahren noch nicht geprüft. Dadurch ist der Schutz wesentlich einfacher und schneller zu erlangen. Allerdings kann das Gebrauchsmuster aufgrund von Angriffen Dritter leichter wieder gelöscht werden.
Wird ein eingetragenes Patent oder Gebrauchsmuster missachtet, kann der Schutzrechtsinhaber vom Verletzer Unterlassung und Schadensersatz beanspruchen.