Seit dem 31.10.2015 ist Algerien Mitglied des Protokolls zum Madrider Markenabkommen. Da nun alle Vertragspartner des Madrider Markenabkommens auch dem Protokoll angehören, können künftig alle IR-Markenanmeldungen nach den Bestimmungen des Protokolls angemeldet werden. Das führt zu folgenden Erleichterungen im förmlichen Anmeldeverfahren:
- es gibt nur noch ein einheitliches Anmeldeformular statt bisher drei unterschiedliche Formulare, je nachdem, ob das beanspruchte Land dem Madrider Abkommen, dem Protokoll oder beidem angehört
- die Internationale Registrierung hat nun eine einheitliche Schutzdauer von 10 Jahren. Bisher hatten IR-Marken nach dem Abkommen eine Schutzdauer von 20 Jahren und 10 Jahre nach dem Protokoll.